Prüfservice für Leitern und Aufstiegshilfen

Der Unternehmer hat daher dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und dies entsprechend dokumentiert wird. Die Zeitabstände für die Überprüfung richtet sich nach der Nutzungshäufigkeit und den Betriebsverhältnissen. Leiter- und Trittprüfungen sollten jedoch mindestens einmal pro Jahr durchgeführt und wiederkehrend dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Fachwissen.

Leitern und Tritte unterliegen einer außergewöhnlichen Beanspruchung und Abnutzung, besonders in gewerblichen Unternehmen und auf Baustellen. Beschädigte oder ungeeignete Leitern und Steighilfen stellen eine erhebliche Gefahr für die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen dar. Daher müssen Leitern und Tritte die zum Einsatz kommen sich immer in einem sicheren Zustand befinden.

Um dies zu gewährleisten, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass in jedem Unternehmen Leitern, Tritte und andere Steighilfen auf ihren einwandfreien und vorschriftsgemäßen Zustand überprüft werden.

Unsere Fachberater haben erfolgreich an einer Ausbildung für zur Prüfung befähigte Personen für Leitern und Tritte sowie Klein- und Fahrgerüste nach BetrSichV, TRBS 2121 teilgenommen.

Wir bieten Ihnen an, Leiter- und Trittprüfungen für Sie durchzuführen und zu dokumentieren. Dabei werden die Begehbarkeit der Leitern und Tritten genauso sichergestellt, wie die Tragfähigkeit, Tritt- und Standfestigkeit, etc. Werden bei der Überprüfung keine Mängel festgestellt, werden lediglich die Überprüfungskosten verrechnet. Bei festgestellten Mängeln werden unsere Kunden von unserem Mitarbeiter darüber informiert und erhalten ein Angebot für eine neue Leiter bzw. Steighilfe. Im Falle einer Neuanschaffung über die Fa. Schwabatec entfallen die Kosten der Überprüfung.